Witterungsbedingter Unterrichtsausfall

Die Entscheidung, ob Unterricht stattfindet oder nicht, trifft der Landkreis  in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages und meldet die Unterrichtsausfälle an die Lage- und Führungszentralen der örtlichen Polizeidirektionen. Diese steuern im Anschluss die Informationen an die move-Verkehrsmanagementzentrale (VMZ).

 

So werden Schülerinnen, Schüler und Eltern informiert:

  • Rundfunksender (NDR, FFN, …) zusammen mit den Verkehrshinweisen nach den Nachrichten
  • Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen -  www.vmz-niedersachsen.de

 

Grundsätzlich gilt, dass Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern im Primarbereich, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.

 

Die Schule gewährleistet für Schülerinnen und Schüler, die trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule kommen, eine Betreuung. Das Mittagessen im Ganztag findet unter Umständen nicht statt.

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