Schulkindergarten

Nach § 64 Abs. 2 NSchG können schulpflichtige Kinder, die körperlich, geistig oder in ihrem sozialen Verhalten nicht genügend entwickelt sind, um erfolgreich am Unterricht der 1. Klasse teilzunehmen, für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Darüber hinaus können sie gleichzeitig verpflichtet werden, einen Schulkindergarten zu besuchen.

 

Vor der Verpflichtung, den Schulkindergarten zu besuchen, werden die Kinder zu einer Spielstunde in die Schule eingeladen. Hier werden unterschiedliche Aspekte der Schulreife und Schulfähigkeit getestet: Wahrnehmung, Denkfähigkeit, Umgang mit Mengen, Sprache und sozial-emotionale Reife. Anschließend werden die Ergebnisse der Spielstunde mit den Eltern gemeinsam besprochen.

 

An der Grundschule Wittingen gibt es einen Schulkindergarten. Die Gruppe umfasst etwa 15 Kinder. Der Schulkindergarten öffnet täglich von 8.15 Uhr - 12.00 Uhr. Alle Kinder treffen sich morgens vor dem Haupteingang der Schule. Ein Elternabend vor dem Besuch des Schulkindergartens und Elternsprechtage während des Schuljahres finden statt.

 

Im Schulkindergarten werden die Grundlagen für eine erfolgreiche Arbeit im 1. Schuljahr gelegt. Das spielerische Lernen nimmt eine zentrale Stellung ein. Die Angebote umfassen folgende Lernbereiche:

 

- Sozial- und Arbeitsverhalten (Ausdauer, Konzentration, Gruppenfähigkeit, ...)

- Sprechen und Hören (Wortschatzerweiterung, Zuhören können, ...)

- Mathematische Förderung (Formen, Würfelbilder, ...)

- Natur- und Sachbegegnung (Natur- und Verkehrserziehung, ...)

- Bildnerisches Gestalten (Malen, Basteln, ...)

- Rhythmik und Musik (Singen, Tanzen, ...)

- Bewegungserziehung (Sport, Fein- und Grobmotorik, ...)

- Vestibuläre Wahrnehmung (Gleichgewicht, Orientierung, ...)

 

 


 

 

 

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