Schulfahrten

An unserer Schule werden im Schuljahr eintägige Schulfahrten, z.B. ins Theater, Phaeno in Wolfsburg, ... durchgeführt. Erziehungsberechtigte erhalten rechtzeitig die Informationen über die Klassenlehrer/innen. Die Kosten für Schulfahrten tragen gemäß § 71 NSchG die Erziehungsberechtigten.

 

Kosten können im Rahmen der Bildung und Teilhabe vom Landkreis Gifhorn  übernommen werden. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten Leistungen aus dem Bildungspaket, wenn sie noch keine 25 Jahre alt sind, keine Ausbildungsvergütung bekommen und eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:

• Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II („Hartz IV-Leistungen“),
• Sozialhilfe nach dem SGB XII,
• Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG),
• Wohngeld oder
• Kinderzuschlag von der Familienkasse.

 

Das Formular zur Antragstellung (Anlage 1) finden Sie unter Formulare und Merkblätter.

 

 

 

 

 

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