Schulmaterial 

Erziehungsberechtigte haben gemäß § 71 NSchG dafür zu sorgen, dass ihre Kinder am Unterricht und an sonstigen Veranstaltungen der Schule teilnehmen. Sie müssen sie dafür auch entsprechend mit Material ausstatten. Eine Materialliste erhalten Sie rechtzeitig von Ihrer Klassenlehrerin.

 

Kosten für z.B. Kopierpapier und den Schulplaner geben wir am Beginn des Schuljahres bekannt. Wir nehmen kein Bargeld an, das Geld muss auf das Schulkonto überwiesen werden.

 

Die Kontodaten der Schule für Ihre Überweisungen finden Sie unter Finanzen.

 

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