Lernmittelausleihe

 

In der 3. und 4. Klasse können Eltern und Erziehungsberechtigte einzelne Bücher für den Unterricht ausleihen und müssen so nicht den gesamten Kaufpreis bezahlen. Die Leihgebühr wird prozentual zum Neuwert der Bücher erhoben. 

 

Familien mit mehreren Kindern und Familien, die Leistungen gemäß dem SGB, Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag §6a BKKG oder Wohngeld beziehen, erhalten eine zusätzliche Ermäßigung.

 

Die Anmeldung hierzu erfolgt immer im Frühjahr über unser Anmeldeformular, welches über die Klassenlehrer/innen ausgegeben wird. 

 

 

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